Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferratec Industrial Solutions AG, Rudolfstetten
(Ausgabe vom Januar 2022)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der FERRATEC INDUSTRIAL SOLUTIONS AG, Rudolfstetten (im Folgenden „FERRATEC“), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Weichen die Geschäftsbedingungen des Bestellers von den vorliegenden Geschäftsbedingungen ab, so gelten ausschliesslich die Bedingungen der FERRATEC.
2. Angebote
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Preisangaben. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Schriftliche Offerten der FERRATEC sind, sofern keine längere Frist zugesichert wurde, 30 Tage verbindlich.
Die Annahme der Offerte/Bestellung kann in jeder Kommunikationsform erfolgen. FERRATEC bestätigt die Bestellung schriftlich.
3. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ohne Mehrwertsteuer, ab Werk von FERRATEC.
4. Zahlungen und Zahlungsfristen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jegliche Abzüge zu leisten. Teillieferungen werden separat abgerechnet und sind ebenfalls ab Rechnungsstellung innert der genannten Frist zu zahlen.
5. Lieferfristen
Die FERRATEC verpflichtet sich, die in der Bestellbestätigung festgelegten Lieferfristen einzuhalten. Bei Eintritt von Lieferhindernissen, die nicht im Machtbereich von FERRATEC liegen, wie schwere Unfälle, Epidemien, Streik, behördliche Massnahmen, Mobilmachung, Krieg, höhere Gewalt, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen an FERRATEC etc., werden die Lieferfristen angemessen verlängert. Lieferfristen werden ausserdem verlängert, wenn der Besteller mit seinen Vorleistungspflichten in Verzug ist. FERRATEC informiert den Besteller umgehend von sich abzeichnenden Verzögerungen der Lieferung.
6. Verpackung und Transport
Die Ware wird für den Versand angemessen verpackt. Falls mit dem Besteller nicht anders vereinbart, übersendet FERRATEC die Ware in der Regel per Post oder Kurierdienst. Eine Transportversicherung wird auf Verlangen des Bestellers für dessen Rechnung abgeschlossen.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an die Post, bzw. mit der Übergabe an einen vom Besteller bestimmten Spediteur oder bei Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an diesen selbst, auf den Besteller über.
8. Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich zu prüfen und festgestellte Mängel umgehend schriftlich der FERRATEC zu melden. Versäumt der Besteller die sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später Mängel, so muss die Anzeige sofort nach Entdecken erfolgen, widrigenfalls die Ware trotz dieser Mängel als genehmigt gilt. Liegt ein Mangel vor, so hat der Besteller das Recht, von FERRATEC die umgehende Nachbesserung der Ware zu verlangen. Stellt sich heraus, dass die nachgebesserte Ware nach wie vor an einem Mangel leidet, hat der Käufer die Wahl, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Übergabe der Ware.
9. Produktehaftung
Der Besteller darf die Ware nur bestimmungsgemäss verwenden und muss dafür sorgen, dass diese nur an Personen weiterveräussert wird, die mit den Produktgefahren und –risiken vertraut sind. Der Besteller ist verpflichtet, Warnhinweise des Herstellers oder der FERRATEC an einen Käufer weiterzugeben.
10. Online-Bestellungen
Dem Käufer ist bewusst, dass die Sicherheit im Internetverkehr nicht vollumfänglich gewährleistet ist. FERRATEC sorgt für den sicheren Online-Zugriff in ihre Systeme. Sie hält ihre Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik und befolgt die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. FERRATEC haftet nicht für Störungen und Sicherheitsmängel, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Angriffe Dritter auf ihr System (Viren, Würmer etc.). Der Besteller sorgt für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Er hält Passwörter und Benutzernamen unter Verschluss.
11. Abtretungsverbot
Die Ansprüche gegen FERRATEC aus dem Vertrag mit ihr sind nicht ohne ihre schriftliche Zustimmung abtretbar.
12. Datenschutz
Der Besteller stimmt zu, dass seine persönlichen und die technischen Daten zu den bestellten Geräten und diejenigen seiner Kunden für interne Zwecke, insbesondere für die Geschäftsabwicklung und zur Qualitätssicherung, durch FERRATEC und einen externen Partner und dessen Konzern- und Partnergesellschaften erhoben, gespeichert, bearbeitet und verwendet werden dürfen, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
13. Diverse Bestimmungen
Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall anderssprachigen Versionen/Übersetzungen vor. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten/AG, Schweiz.